Verkehrsunfall mit dem Kraftfahrzeug

Allgemeines

Ist man nicht schuld, zahlt die Versicherung des Unfallgegners.

Hat man am Unfall Schuld, bezahlt die Versicherung, bei der das Fahrzeug gemeldet ist. Die Kraftfahrzeugversicherung ist immer KFZ-gebunden, egal wer fährt. Bei einer KFZ-Haftpflichtversicherung bezahlt der Versicherungsgeber nur den Fremdschaden, bei einer Kaskoversicherung bezahlt er auch den Schaden am eigenen Fahrzeug. In der Regel folgt danach eine Höhergruppierung der Schadensfreiheitsklasse, was sich bei den Versicherungskosten über viele Jahre negativ auf den Versicherungsnehmer auswirkt.

Jetzt zum Besonderen im VfL Munderkingen

Durch die Mitgliedschaft des VfL Munderkingen e.V. beim Württembergischen Landessportbund sind die Mitglieder, wenn sie im Auftrag des Vereins oder einer Abteilung fahren, zum Teil versichert (Fahrt zum Training, einer Sitzung, Schulung oder eines Wettkampfs). Der WLSB hat hier ein Versicherungsverhältnis mit der ARAGVersicherung. Diese zahlt jedoch nur den Schaden am eigenen oder geliehenen Fahrzeug. Dies kann trotzdem sehr interessant sein, wenn für dieses Fahrzeug nur eine Haftpflichtversicherung besteht. Jedoch muss der Fahrer oder Fahrzeughalter
eine Selbstbeteiligung in Höhe von 153 € übernehmen.

Für den Fall, dass nur das eigene Fahrzeug beschädigt wird (z.B. KFZ überschlägt sich ohne Fremdeinwirkung) muss der Fahrer lediglich die Selbstbeteiligung in Höhe von 153 € übernehmen.

Für den Fall, dass beim Unfall ein gegnerisches Fahrzeug oder sonstiges Fremdeigentum beschädigt wird, greift die Versicherung des Fahrzeugs zur Begleichung des Fremdschadens -> Höhergruppierung, Selbstbeteiligung, je nach Vertrag.

Falls der Fahrer nicht der Fahrzeughalter ist, sollten sich die beiden am besten vor Antritt der Fahrt einig sein, wer für die Selbstbeteiligung und eine eventuelle Höhergruppierung bei der Versicherung, die für den Fremdschaden einsteht, aufkommt.